Rollstuhl & Begleitung

Darf meine Begleitperson mit in den Rollstuhlbereich?

Ja. Zu einem Rollstuhlplatz gehört der Zugang für eine Begleitperson. Für die Begleitperson steht im Rollstuhlbereich eine Sitzmöglichkeit zur Verfügung. Bitte beachte, dass die Begleitperson in der Lage sein sollte, den Rollstuhlfahrer auf dem teilweise steilen und unebenen Gelände zu unterstützen – insbesondere auch im Falle einer notwendigen Evakuierung.

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Ich sitze im Rollstuhl oder bin schwerbehindert. Gibt es hierfür einen besonderen Bereich?

Rollstuhlplätze können Sie unter giessener-kultursommer.de/barrierefrei bestellen. Bei unseren Veranstaltungen gibt es einen festgelegten Bereich für Rollstuhlfahrer und deren Begleitung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Anzahl dieser Plätze begrenzt ist. Gäste mit Schwerbehinderung, die keinen Rollstuhl nutzen, haben bei entsprechendem Merkzeichen Anspruch auf eine kostenfreie Begleitperson, jedoch nicht auf den Rollstuhlbereich. Bei unbestuhlten Veranstaltungen

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Ich habe einen Behindertenausweis. Kann ich kostenlos eine Begleitperson mitnehmen?

Ein kostenloses Ticket für eine Begleitperson wird nur ausgestellt, wenn die behinderte Person einer Begleitung bedarf und dies durch ein „B“ oder „H“ im Behindertenausweis gekennzeichnet ist. Dies ist eine freiwillige Leistung des Veranstalters. Das Merkzeichen „G“ allein reicht hierfür nicht aus. Entsprechende Tickets können Sie unter giessener-kultursommer.de/barrierefrei buchen.

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