Ja. Zu einem Rollstuhlplatz gehört der Zugang für eine Begleitperson. Für die Begleitperson steht im Rollstuhlbereich eine Sitzmöglichkeit zur Verfügung.
Bitte beachte, dass die Begleitperson in der Lage sein sollte, den Rollstuhlfahrer auf dem teilweise steilen und unebenen Gelände zu unterstützen – insbesondere auch im Falle einer notwendigen Evakuierung.
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