Nein. Das Mitbringen und Verzehren eigener Speisen und Getränke ist nicht gestattet. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Lebensmittel; hierfür ist eine ärztliche oder medizinische Bescheinigung erforderlich.
Auf dem Gelände gibt es ein vielfältiges Speisen- und Getränkeangebot.
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