Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 13 Jahren dürfen die Veranstaltungen nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen.
Ab 14 Jahren ist der Besuch ohne Begleitung grundsätzlich bis 22 Uhr erlaubt, ab 16 Jahren bis 24 Uhr. Wir empfehlen, einen Altersnachweis mitzuführen.
Bei einer Erziehungsbeauftragung ist das vollständig ausgefüllte Formular mitzuführen. Die erziehungsbeauftragte Person darf während der Begleitung nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln stehen.
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